AGB der RS Breitband GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der RS Breitband GmbH, Wilhelmshöhe 12, 53797 Lohmar, für Internet-Zugänge per Glasfaserkabel, RSB neu zu erschließende Gebiete
§ 1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der RS Breitband GmbH (im Folgenden RSB genannt) und seinen Kunden im Rahmen von Netzzugangsverträgen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gem. §13 BGB jede natürliche Person, die Rechtsgeschäfte zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gem. §14 BGB natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
§ 2 Leistungen der RSB
2.1. Das jeweils vereinbarte Leistungsspektrum wird zwischen RSB und dem Kunden in gesonderten Netzzugangsverträgen vereinbart und kann je nach Tarif variieren. Generell gilt, die in der Auftragsbestätigung vereinbarte Leistung in Übereinstimmung mit der Leistungsbeschreibung und dem Produktinformationsblatt und im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Es besteht kein Anspruch auf eine dauerhaft in dieser Höhe verfügbare Internetanbindung. Die Kunden können nach der Schaltung des Anschlusses die aktuelle Datenübertragungsrate unter www.breitbandmessung.de überprüfen. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf die RSB die ihr obliegenden Leistungen auch von fachkundigen Mitarbeitern oder Dritten erbringen lassen.
2.2. Der Vertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass das Gebäude an ein Glasfasernetz angeschlossen wird. Voraussetzung dafür ist, dass der Ausbau des Glasfasernetzes im Anschlussgebiet des Kunden erfolgt und der Grundstückseigentümer die Nutzung des Grundstückes und/oder Gebäudes für die Errichtung des Hausanschlusses („Übergabepunkt“) und dessen Anschluss an das Telekommunikationsnetz der RSB gestattet und ein vereinbarter Baukostenzuschuss bezahlt wird. RSB überlässt dem Kunden den Übergabepunkt und, soweit von ihr realisiert, die Hausverkabelung zur Nutzung („Teilnehmeranschluss“). Der Hausanschluss und, soweit von RSB realisiert, die Hausverkabelung gehen nicht in das Eigentum des Kunden über. Endet das Vertragsverhältnis hinsichtlich des Hausanschlusses oder verliert RSB das Recht zur Versorgung des betreffenden Grundstücks, steht RSB gegenüber dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht in Bezug auf alle etwaigen Einzelverträge zu. Der Bau des Teilnehmeranschlusses erfolgt in der Regel über Dritte, die eigenständige Generalunternehmer sind.
2.3. Termine für den Beginn der Leistungen sind nur verbindlich, wenn RSB diese ausdrücklich schriftlich bestätigt. Der Kunde wird rechtzeitig alle in seinem Einflussbereich liegenden Voraussetzungen zur Ausführung der Leistung durch RSB treffen.
2.4. Unvorhersehbare Ereignisse, wie höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Telekommunikationsverbindungen sowie sonstige unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs von RSB nicht zu vertretende Störungen und Ereignisse, entbinden RSB für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Vom Eintritt der Störung oder des Ereignisses wird der Kunde von RSB in angemessener Weise unterrichtet. Falls die Störung oder das Ereignis länger als zwei Wochen dauert, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten.
2.5. RSB überlässt Internetanschlüsse nach den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes und den nachfolgenden Bedingungen. Die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) gelten in den nachfolgenden Bedingungen auch dann, wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
§3 Vertragsschluss
3.1. Der Kunde gibt in der von RSB angebotenen Form ein verbindliches Angebot ab. Der Kunde ist gemäß §147 Abs. 2 BGB so lange an sein Angebot gebunden, bis er den Eingang der Antwort von RSB unter regelmäßigen Umständen erwarten darf.
3.2. Der Vertrag kommt mit Auftragsbestätigung durch RSB in Textform zustande (Annahme).
3.3. Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat er seinen Auftrag unter Nutzung sog. Fernkommunikationsmittel (z.B. Telefon, Online-Web-Formular, E-Mail) übermittelt oder wurde der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, steht ihm das gesetzliche Widerrufsrecht zu, vgl. hierzu die Widerrufsbelehrung gemäß Ziffer 23. dieser AGB.
§ 4 Gestattung
4.1. Mit der Abgabe des Angebots gemäß Ziffer 3.1. gestattet der Kunde, dass auf seinem Grundstück und Gebäuden entsprechend § 134 TKG alle Vorrichtungen angebracht und Leitungen oder Kabelanlagen verlegt werden, die erforderlich sind, um Zugänge zum öffentlichen Telekommunikationsnetz einzurichten, zu prüfen, zu betreiben und instand zu halten. Dieses Recht erstreckt sich auch auf die (Mit-)Nutzung bereits vorhandener Leerrohrkapazitäten oder Versorgungsschächte sowie vorinstallierter Haus-Verkabelungen und auf deren Aufrüstung und Erweiterung und auf die Verlegung eigener (neuer) Haus-Verkabelungen bis zum jeweiligen Teilnehmer inkl. Zugangs- und Verteilerpunkte, alles nachfolgend als „Teilnehmeranschluss“ bezeichnet. Die Nutzbarkeit des Grundstücks einschließlich der Gebäude darf durch die Gestattung nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.
4.2. RSB ist berechtigt, Ausbau, Instandhaltung und Änderung des Teilnehmernetzes durch Dritte, in der Regel einen eigenständigen Generalunternehmer, durchführen zu lassen. Der Dritte wird das Nutzungsrecht von RSB ausüben. RSB wird den Generalunternehmer mit Sorgfalt auswählen und auf die notwendige fachliche Qualifikation achten.
4.3. Ist der Kunde Miteigentümer, so muss er zusätzlich die Erlaubnis der anderen Eigentümer einholen (ggf. durch einen entsprechenden Beschluss der Eigentümerversammlung).
4.4. Ist der Kunde Mieter, so muss er zusätzlich die Erlaubnis des Eigentümers einholen, der ggf. einen entsprechenden Beschluss der Eigentümerversammlung einholen muss.
4.5. Der Kunde wird im Falle eines Wechsels des Grundstückseigentümers oder sonstigen dinglich Berechtigten während der Laufzeit des Vertrags eine entsprechende Gestattung des neuen Eigentümers oder sonstigen dinglich Berechtigten unverzüglich beibringen oder geeignete Vorkehrungen dafür treffen, dass die gegenüber RSB gegebene Gestattung auch den neuen Eigentümer oder sonstige dinglich Berechtigte rechtlich bindet.
4.6. Details können in einem gesonderten Gestattungsvertrag vereinbart werden.
§ 5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, RSB so zu unterstützen, dass sie ihre Leistungen vertragsgemäß erbringen kann. Insbesondere gelten nachfolgende Pflichten:
5.1. Einholung von Genehmigungen: Der Kunde verpflichtet sich, alle in seinem Verantwortungsbereich liegenden Genehmigungen so rechtzeitig einzuholen, dass Planung und Erstellung des Teilnehmeranschlusses termingerecht erfolgen kann. Dies gilt insbesondere für die Gestattungen gemäß Ziffer 4..
5.2. Gewährung von Zutritt: Der Kunde stellt auf eigene Kosten sicher, dass Mitarbeiter von RSB oder von ihr beauftragte Dritte Zugang zum Grundstück und zu den darauf befindlichen Gebäuden haben, um Prüfungs-, Installations-, Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten an technischen Einrichtungen von RSB durchzuführen. Eine Durchführung durch den Kunden ist untersagt. Der Kunde wirkt an der Terminkoordinierung mit und wird vereinbarte Termine einhalten.
5.3. Bereitstellung notwendiger Leistungen: Der Kunde stellt RSB die für Installation und Betrieb des Teilnehmeranschlusses erforderlichen Informationen, eigene notwendige Einrichtungen, geeignete Aufstellungsräume sowie Elektrizität und Erdung unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung und hält diese während der Vertragslaufzeit im funktionsfähigen und ordnungsgemäßen Zustand.
5.4. Meldung von Leistungsstörungen: Der Kunde wird erkennbare Leistungsstörungen unverzüglich an RSB melden.
5.5. Sicherheit: Der Kunde verpflichtet sich, die technischen Einrichtungen vor unbefugten Eingriffen zu schützen und selbst keinerlei Eingriffe vorzunehmen. Bei erkennbaren Schäden oder Mängeln an den technischen Einrichtungen wird der Kunde RSB unverzüglich unterrichten und gemäß Ziffer 5.2. Zutritt gewähren. Der Kunde verpflichtet sich, persönliche Zugangsdaten geheim zu halten. Er hat sie insbesondere zu ändern, falls die Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen davon Kenntnis erlangt haben.
5.6. Unterlassen von Missbrauch: Der Kunde ist verpflichtet, jede missbräuchliche und rechtswidrige Nutzung der Leistungen von RSB zu unterlassen. Missbräuchlich sind insbesondere folgende Verhaltensweisen des Kunden:
- Überlastung der Netzkapazität des Teilnehmernetzes sowie Beeinträchtigung von RSB, anderen Anbietern oder sonstiger Dritten durch schädigende Nutzung einzelner Funktionalitäten oder Vornahme schädigender Einstellungen,
- Verletzung von Urheber-, Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte sowie sonstiger gewerblicher und geistiger Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte Dritter oder des Wettbewerbsrechts sowie des Datenschutzrechts,
- Tätigen von belästigenden oder bedrohenden Anrufen,
- Angebot von rechts- oder sittenwidrigen Inhalten und / oder Informationen.
5.7. Eigenverantwortung: Der Kunde ist gegenüber RSB und Dritten selbst verantwortlich:
- für Inhalte (und insbesondere für deren Rechtmäßigkeit), die von ihm oder über seine Kennung im Internet eingestellt oder in irgendeiner Weise verbreitet werden,
- für Datenbeschädigung, Übermittlungsfehler oder sonstige Störungen, er wird mindestens täglich seine Daten vor Datenverlusten schützen.
5.8. Kommunikation: Die Kommunikation zwischen RSB und dem Kunden erfolgt vorzugsweise per E-Mail, und zwar über eine vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse. RSB stellt dem Kunden spätestens mit der Auftragsbestätigung den Login zu einem persönlichen elektronischen Postfach in ihrem Kundenportal bereit, welches nur für den Kunden einsehbar ist („Kundenportal“). Der Login erfolgt über die Webseite von RSB. RSB ist berechtigt, dem Kunden alle den Vertrag betreffenden Mitteilungen, Erklärungen und Informationen wie z. B. Auftragsbestätigungen, Vertragsformulare, Rechnungen und Kündigungen über das Kundenportal bereitzustellen. Der Kunde verpflichtet sich, regelmäßig seine E-Mail-Accounts sowie das Kundenportal nach Posteingängen zu kontrollieren. RSB geht davon aus, dass die Kontrolle täglich erfolgt.
5.9. Informationspflichten: Der Kunde ist verpflichtet, im Antrag wahrheitsgemäße Angaben zu seinen Daten zu machen. Vom Kunden ist jegliche Änderung seines Namens, seiner Adresse bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner E-Mail-Adresse, seiner Bankverbindung sowie grundlegende Änderungen der finanziellen Verhältnisse (z.B. Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Zwangsvollstreckung) RSB unverzüglich bekanntzugeben.
5.10. Nutzung durch Dritte: Der Kunde darf die Dienste der RSB nicht zu kommerziellen, freiberuflichen oder gewerblichen Zwecken nutzen und Dritten nicht zur ständigen Alleinnutzung oder zum gewerblichen Gebrauch überlassen.
5.11. Verantwortung für Dritte: Der Kunde hat sicherzustellen und steht dafür ein, dass sämtliche der in dieser Ziffer aufgeführten Verpflichtungen auch von Dritten eingehalten werden, die die vertragsgegenständlichen Leistungen über seine Kennung in Anspruch nehmen.
5.12. Mitwirkungspflicht bei Vertragsbeendigung: Unverzüglich nach Beendigung dieses Vertrags wird der Kunde RSB den Zugang zu den technischen Einrichtungen zum Zwecke ihrer Deinstallation gewähren, soweit dies für ihn zumutbar ist. Die beim Kunden installierten und im Eigentum von RSB stehenden Einrichtungen und Geräte sind nach dem Ende der Vertragslaufzeit auf Aufforderung durch RSB unverzüglich auf Kosten des Kunden bei RSB abzugeben oder zurückzusenden, es sei denn, dass ihrer Natur nach nur der Ausbau bzw. die Entfernung durch RSB in Betracht kommt. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Rückgabe der im Eigentum der RSB stehenden Einrichtungen.
5.13. Rechtsfolgen bei Verstoß: Im Fall der missbräuchlichen Nutzung und / oder rechtswidrigen Handlung sowie bei Vorliegen begründeter Verdachtsmomente für eine solche Pflichtverletzung, insbesondere bei Verstoß gegen die Ziffer 5.6., 5.10., 5.11. ist RSB nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, die jeweilige Leistung bzw. Funktionalität, von der die Verletzung ausgeht, zu sperren, entsprechende Inhalte zu löschen und die zuständigen Behörden zu unterrichten. Über eine derartige Maßnahme wird der Kunde von RSB unverzüglich unterrichtet. Der Kunde bleibt in diesem Fall zur Zahlung der monatlichen Vergütung verpflichtet. Kommt der Kunde der Erfüllung seiner Pflichten und Obliegenheiten nach Ziffer 5.1., 5.2., 5.3., 5.5., 5.6., 5.10., 5.11. und 5.12. nicht nach, ist RSB berechtigt, den Vertrag nach Maßgabe des §314 BGB fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. Der Kunde stellt RSB von allen begründeten Ansprüchen frei, die von Dritten aus der schuldhaften Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäß Ziffer 5.1., 5.2., 5.3., 5.5., 5.6., 5.7., 5.10., 5.12. gegen RSB erhoben werden.
§ 6 Rechnungsstellung, Zahlung und Preise
6.1. Je nach erbrachter Leistung und gewähltem Tarif werden bei monatlicher Abrechnung unterschiedliche Abrechnungsmodelle vereinbart.
(a) Die Abrechnung erfolgt unabhängig von der Inbetriebnahme ab dem ersten des Monats, in der die Inbetriebnahme folgt. Anschließend ist der vereinbarte Preis jeweils monatlich im Voraus zu zahlen.
(b) Die Leistungen von RSB werden monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich im Voraus berechnet, beginnend mit dem ersten tatsächlichen Nutzungstag durch den Kunden oder spätestens 10 Tage nach Versand der Zugangsdaten per E-Mail. Ab diesem Zeitpunkt wird der monatliche Preis alle 30 Tage berechnet bzw. alle 3, 6 bzw. 12 Monate zur Zahlung fällig. Je nach erbrachter Leistung sind auch andere Abrechnungszeiträume möglich.
6.2. Sonstige Entgelte sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen. RSB ist berechtigt abgeschlossene Teilleistungen eines Werkvertrags mit dem Kunden abzurechnen und die entsprechende Zahlung zu fordern bzw. geltend zu machen.
6.3. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, die vereinbarten Preise fristgerecht zu zahlen. Die Entgelte werden mit Zugang der Rechnung fällig. RSB wird auf die Folgen der verspäteten Zahlung (Ziffer 8 ff. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hinweisen. Für jeden nicht eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde der RSB die entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat.
6.4. Sofern der Kunde eine Änderung der Datendurchsatzrate wünscht und RSB eine solche Änderung akzeptiert, werden die Gebühren entsprechend angepasst. Ein Upgrade (Wechsel auf einen schnelleren Tarif) ist zu jedem Monatsanfang möglich. Zusätzlich fällt bei einem Downgrade (Wechsel auf einen langsameren Tarif) eine einmalige Gebühr in Höhe von 29,00 € an.
6.5. Sofern der Kunde die Höhe der Rechnung bestreitet, hat er RSB schriftlich unter Angabe der Rechnungsnummer zu unterrichten, und den Grund der Reklamation anzugeben; unbestrittene Rechnungsbeträge sind gleichwohl zur Zahlung fällig. Einwände gegen Rechnungen sind umgehend nach Zugang der Rechnung bzw. nach Abrechnung per Lastschrift, spätestens jedoch innerhalb von 8 Wochen schriftlich zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. RSB wird in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Einwendung besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt. Die vorbehaltlose Zahlung von Gebühren führt nicht zum Verlust von Einwendungen, sofern diese bestimmungsgemäß innerhalb der vorgesehenen Frist erhoben werden.
6.6. Abgesehen von der Verpflichtung zur Zahlung der Gebühren werden die vertraglichen Rechte und Pflichten durch Unterbrechungen der Dienste nicht berührt. Die Freistellung von der Zahlungsverpflichtung gilt jedoch nicht für plangemäße Wartungsarbeiten.
6.7. Die Zahlung von Rechnungen erfolgt ausschließlich per Bankeinzug, wenn nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
6.8. Sämtliche Forderungen werden frühestens nach Ablauf von fünf (5) Werktagen nach Zugang der Rechnung bei erteilter Einzugsermächtigung auf SEPA-Basis vom Bankkonto des Kunden abgebucht. Die Ankündigung des Einzugs (Pre-Notifikation) erfolgt mit der Rechnungsstellung, d.h. fünf (5) Werktage vor der Geltendmachung der Lastschrift. Der Kunde hat für eine entsprechende Deckung auf dem von ihm angegebenen Konto Sorge zu tragen.
6.9. Alle angegebenen Preise sind Endpreise, d. h. sie beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile. Bei Änderung der gesetzlichen Mehrwertsteuer gilt der dann geltende Steuersatz als vereinbart.
§ 7 Änderung des monatlichen Preises
Bei nachgewiesener Änderung der Lohnkosten sowie bei Kostenänderung in der Telekommunikationsindustrie behält sich die RSB vor, den von diesen Kosten abhängigen Teil des vereinbarten Preises (auch Tarifs genannt) im Rahmen der tatsächlichen Kostenänderung zu erhöhen oder zu ermäßigen. Die Änderung wird zum Ersten des Folgemonats wirksam, nachdem die Änderungsmitteilung dem Kunden zugegangen ist.
Die Änderung wird nur wirksam, wenn der Kunde nicht mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigt und mit dem Änderungsverlangen auf sein Kündigungsrecht hingewiesen wurde.
§ 8 Verzug/ Sperrung
8.1. Bezahlt der Kunde unbestrittene Gebühren nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung oder einer vergleichbaren Zahlungsaufforderung („Verzug“), so kann ein Verzugszins von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, wenn der Kunde Unternehmer ist, ein Verzugszins von 9 Prozentpunkten (9%) über dem Basiszinssatz berechnet werden.
8.2. Bei Zahlungsverzug des Kunden in Höhe von mindestens 75,00 € ist RSB nach eigener Wahl berechtigt, Dienste auf Kosten des Kunden zu sperren oder zu drosseln.
(a) Eine Sperrung darf jedoch nur erfolgen, wenn RSB die Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich angedroht und dabei auf die Möglichkeit des Kunden, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, hingewiesen hat.
(b) Eine Sperrung ohne Ankündigung und ohne Beachtung vorstehender Frist ist nur dann zulässig, wenn ein Grund zur fristlosen Kündigung oder die Gefahr der Beschädigung der Anlagen von RSB oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht oder das Entgeltaufkommen erheblich ansteigt und anzunehmen ist, dass der Kunde bei einer späteren Sperrung Entgelte für in der Zwischenzeit erbrachte Leistungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig entrichtet, geleistete Sicherheiten verbraucht sind und die Sperrung verhältnismäßig ist.
(c) Die Sperrung der Dienste durch die RSB berechtigt den Kunden nicht zur Einstellung der geschuldeten nutzungsabhängigen Vergütungen.
8.3. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Forderungen der RSB aufrechnen.
8.4. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt RSB vorbehalten.
8.5. Gerät RSB mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so richten sich die Verzugsfolgen nach § 286 BGB. Der Kunde ist nur dann zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn RSB eine vom Kunden gesetzte angemessene Frist nicht einhält, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Gegenüber Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit einer Nachfristsetzung unberührt.
§ 9 E-Mail und Newsgroups
9.1. RSB behält sich vor, für den Kunden eingegangene persönliche Nachrichten zu löschen, soweit sie nicht binnen vier Wochen nach Eingang auf dem Mailserver von ihm abgerufen werden. RSB wird den Kunden eine Woche vor dem Löschen der Nachrichten in elektronischer Form darauf hinweisen.
9.2. Soweit Gegenstand der Leistungen von RSB auch die Bereitstellung des Zugangs zu öffentlichen Diskussionsforen (Newsgroups) ist, richtet sich die Dauer der Speicherung von öffentlichen Nachrichten nach den betrieblichen Erfordernissen der RSB.
§ 10 Datenschutz
10.1. Der Kunde ist darüber belehrt worden und damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten) betreffen (z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads), von RSB während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweckes, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Bestands- und Verbindungsdaten werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung gespeichert und genutzt. Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nicht bzw. nur in einer vom Gesetzgeber geforderten Form.
10.2. RSB verpflichtet sich, dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen. Der Datenschutz gilt nur insoweit nicht, als RSB gesetzlich verpflichtet ist, dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht.
10.3. RSB weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann.
§ 11 Gewährleistung und Garantien
11.1. Die Parteien sind sich darüber einig, dass es auch nach dem heutigen Stand der Technik nicht möglich ist, die vertragsgegenständlichen Leistungen von RSB so zu entwickeln bzw. erbringen, dass sie für alle Anwendungsbereiche 100% fehlerfrei arbeiten.
11.2. Im Falle von Beanstandungen hat der Kunde der RSB Gelegenheit zu geben, selbst eine Mängelbeseitigung vorzunehmen. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch Abweichen von den für die Vertragsleistung von RSB vorgesehenen Einsatzbedingungen verursacht werden. Die Gewährleistung erfasst keine Mängel von nicht von der RSB bezogenen Leistungen bis zur Schnittstelle zu der von RSB erbrachten Vertragsleistung.
11.3. Sollte RSB bei Ausfällen von mehr als 24 Stunden nicht in der Lage sein, die Dienste wenigstens teilweise wiederherzustellen, sowie bei Ausfällen aufgrund von Service-Unterbrechungen für mehr als 24 Stunden, kann der Kunde 1/30 der monatlichen Grundgebühr je Unterbrechung von zusammenhängenden 24 Stunden einbehalten, insgesamt jedoch nicht mehr als 100% der monatlichen Grundgebühren für die betroffene Leistung. Die Freistellung von der Zahlungsverpflichtung gilt jedoch nicht für planmäßige Wartungsarbeiten. Voraussetzung für einen derartigen Einbehalt ist allerdings, dass RSB bei der Reparatur, Unterhaltung oder Prüfung der Leitungen von dem Kunden nicht behindert wird, insbesondere dadurch, dass der Kunde die Aufrechterhaltung der Leitungen in dem unzureichenden Zustand verlangt und dass der Kunde den Einbehalt innerhalb von einem Monat nach Ende der Unterbrechung der Dienste schriftlich geltend macht. Unterbrechungen aufgrund von Fehlern und Unterbrechungen aufgrund von Servicearbeiten werden nicht zusammengerechnet.
11.4. Bei berechtigter, fristgerechter Beanstandung hat der Kunde zunächst unter angemessener Wahrung seiner Interessen nur Anspruch auf Nacherfüllung. Ist diese endgültig fehlgeschlagen, spätestens aber nach zwei erfolglosen Nacherfüllungsversuchen, kann der Kunde stattdessen alternativ den Rücktritt vom Vertrag oder Minderung der Vergütung verlangen.
11.5. Bei kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit oder bei anderen Dienstqualitätsparametern zwischen der tatsächlichen Leistung des Internet-Zugangsdienstes und der gemäß Art.4 Abs. 1 Buchstaben a – d der EU-Verordnung 2015/2120 angegebenen Leistung steht dem Verbraucher als Rechtsbehelf der Rechtsweg zu den zuständigen Gerichten offen. Sonstige angebotene Beschwerdemöglichkeiten bleiben davon unberührt.
11.6. Soweit RSB dem Kunden Server zur Verfügung stellt, sind diese im Jahresdurchschnitt ohne Berücksichtigung solcher Störungen, die außerhalb des Servicebereiches der RSB liegen, zu 98 % erreichbar. RSB behält sich vor, den Zugang zu den Leistungen zu beschränken, wenn und solange dies für die Sicherheit des Netzbetriebs, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere zur Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der für die Leistung verwendeten Software oder gespeicherter Daten erforderlich ist.
§ 12 Haftungsbeschränkung
RSB haftet für Schäden, die von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Im Übrigen schließt RSB die Haftung für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht worden sind, aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von RSB. Für Fälle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung außerdem bei Vermögensschäden der Art nach auf vorhersehbare, unmittelbare Schäden und der Höhe nach auf einen Betrag von 5.000,00 € beschränkt.
§ 13 Freistellung
Der Kunde verpflichtet sich, keine Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten anzubieten, insbesondere keine Informationen zu übermitteln, die i.S: d. §§130, 130 a, und 131 StGB zum Rassenhass aufstacheln, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, i.S.d. §184 StGB pornographisch sind, den Krieg verherrlichen, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen sowie das Ansehen von RSB schädigen kann oder auf Angebote mit solchem Inhalt hinzuweisen. Sollte der Kunde dennoch hiergegen verstoßen, so verpflichtet er sich, RSB im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.
$ 14 Kündigung des Vertrages und Vertragslaufzeiten bzw. Vertragsverlängerung
14.1. Die Vertragsparteien vereinbaren individuelle Verträge ausschließlich mit einer Vertragslaufzeit von 12 oder 24 Monaten. Die Vertragslaufzeit wird berechnet ab dem 1. des Monats, in welchem der Vertrag zustande gekommen ist. Die Regelung der Ziffer 6.1 (a) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt davon unberührt. Der Vertrag wird fortgesetzt, wenn eine Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit nicht ausgesprochen wurde. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Nach Ende der Vertragslaufzeit kann der Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Für Kündigungen durch Verbraucher ist Textform ausreichend. Kündigungen durch sonstige Kunden bedürfen der Schriftform. Entscheidend für den Lauf der Kündigungsfrist ist der Zugang der Erklärung beim anderen Vertragspartner.
14.2. Jede Partei kann diesen Vertrag oder einen Einzelauftrag aus wichtigem, von der jeweils anderen Partei zu vertretendem Grunde fristlos kündigen, insbesondere:
(a) wenn ein Insolvenzbeschluss oder eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme nicht innerhalb von 30 Tagen aufgehoben wird.
(b) wenn eine Vertragspartei einschlägige Gesetze, Regeln, Verordnungen oder andere rechtliche Bestimmungen oder wesentliche Vertragsbestimmungen verletzt und eine solche Verletzung nicht innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Abmahnung und einer weiteren Nachfrist von 7 Tagen beendet ist.
(c) RSB kann diesen Vertrag oder Einzelaufträge schriftlich und ohne Frist kündigen, wenn der Kunde mit der Zahlung von mehr als 2 Monatsgebühren oder wiederholt mit der Zahlung von wesentlichen Teilen der unbestrittenen Gebühren in Verzug ist. Im Falle einer von dem Kunden verursachten fristlosen Kündigung und in allen Fällen der vorzeitigen Beendigung aufgrund eines Beendigungsersuchens kann RSB eine Beendigungsgebühr verlangen.
(d) der Kunde ist seinerseits bei einem Umzug zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags berechtigt, wenn er an einen Ort verzieht, an dem er objektiv keine weiteren Leistungen der RSB beziehen kann. Der Nachweis dessen obliegt dem Kunden. Soweit der Kunde mit einem anderen Vertragspartner in häuslicher Gemeinschaft zusammenzieht, obliegt dem Kunden der entsprechende Nachweis, um einen der beiden Verträge zu beenden.
14.3. Die Beendigungsgebühr bei einer Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit aus einem wichtigen Grund, welcher im Verantwortungs- und/oder Risikobereich des Kunden liegt, beläuft sich auf 50 % der Gebühren, die unter normalen und geordneten Verhältnissen voraussichtlich für die Restlaufzeit des Vertrags, soweit der Kunde nicht nachweist, dass RSB ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist.
14.4. Der Kunde verpflichtet sich zur Rückgabe aller ihm von RSB überlassenen technischen Einrichtungen und Komponenten auf seine Kosten und seine Gefahr an die RSB innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt der endgültigen Beendigung des Vertrags. Sollte die Rückgabe nicht erfolgen, hat die RSB das Recht, das nicht zurückgegebene Equipment in Rechnung zu stellen.
§ 15 Weitere Pflichten und Haftung des Kunden
Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,
15.1. Angaben über eine gültige Adresse sowie E-Mail-Adresse zu machen sowie der RSB sämtliche Adressänderungen unverzüglich mitzuteilen, Gefährdungen und Behinderungen anderer Netzteilnehmer, die von seinem System (z.B. durch Viren) ausgehen, unverzüglich zu beseitigen. Für den Fall, dass der Kunde dem nicht nachkommt, ist RSB aus Sicherheitsgründen berechtigt, die Internetverbindung zeitweilig zu deaktivieren.
15.2. sicherzustellen, dass die Ursache des Problems bei einer Störungsmeldung nicht sein eigener Service, seine eigenen Anlagen oder sein Equipment sind. Der Kunde hat nach Abgabe der Störungsmeldung an RSB die durch die Überprüfung der Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn sich nach der Prüfung herausstellt, dass keine Störung der technischen Einrichtungen von RSB vorlag.
15.3. sicherzustellen, dass RSB Zugang zu den entsprechenden Räumen des Kunden erhält, um Installations-, Test-, Überwachungs-, Wartungs- , Reparaturen und ähnliche -Arbeiten vorzunehmen.
15.4. alle bei Verlust oder Beschädigung einer überlassenen Hardware (z.B. APL, Router, Modem, Server, Antennen) verbundenen Kosten zu tragen. Die Kosten für Equipment, welches der Kunde aufgrund seiner Hardware und Software benötigt, trägt der Kunde. RSB ist nicht dazu verpflichtet, derartiges Equipment zur Verfügung zu stellen oder zu besorgen, wenn es nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil ist.
15.5. Telekommunikationsanlagen von RSB sind weder zu installieren, zu verändern, zu unterhalten oder zu reparieren. Der Kunde darf Telekommunikationsanlagen von RSB weder entfernen noch ohne schriftliche Genehmigung durch RSB an einen anderen Platz verbringen.
15.6. die elektrische Energie für die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung des Internet-Anschlusses sowie den ggf. erforderlichen Potentialausgleich einschließlich zugehöriger Erdung (Blitzschutz) auf eigene Kosten bereitzustellen.
15.7. die Anschalteinrichtung (Access-Point) ständig betriebsbereit zu halten.
15.8. den Betrieb eines Internet-Cafés an einem RSB-Anschluss ausnahmslos zu unterlassen, es sei denn, es wird darüber eine schriftliche Vereinbarung geschlossen.
15.9. die Weiterverteilung eines RSB-Anschlusses per Kabel oder Funk an Personen außerhalb des eigenen Haushaltes oder des eigenen Unternehmens laut Anmeldung ausnahmslos zu unterlassen.
15.10. den Missbrauch von RSB als Backbone-System für andere kommerzielle oder nicht kommerzielle (Funk-) Netze ausnahmslos zu unterlassen.
§ 16 Höhere Gewalt
Keine der Vertragsparteien kann gegen die anderen Ansprüche aufgrund von Vertragsverletzungen geltend machen, die ihre Ursache außerhalb der Kontrolle der betreffenden Partei haben, insbesondere nicht im Fall höherer Gewalt, bei Feuer oder anderen Katastrophen, Regierungsbeschlüssen, nationalen Notständen, Versorgungsengpässen, fehlenden Wegerechten, Unruhen, Kriegen, Streiks, Aussperrungen und Arbeitsunterbrechungen. Jede der Parteien kann in diesem Fällen die betroffenen Dienste ganz oder teilweise oder diesen Vertrag ohne jede Verbindlichkeit der anderen gegenüber kündigen, wenn der betreffende Zustand länger als 60 Tage andauert. Im Fall der Beendigung dieses Vertrages ist zudem die Kündigungsfrist einzuhalten.
§ 17 Maßnahmen auf Sicherheits- oder Integritätsverletzungen, Bedrohungen oder bei Schwachstellen
RSB wird Sicherheits- und Integritätsverletzungen, Bedrohungen oder beim Auftreten anderer Schwachstellen diese unverzüglich prüfen und sämtliche technisch, praktisch, organisatorisch möglichen Maßnahmen, insbesondere auch nach dem Sicherheitskonzept, zur Beseitigung der Beeinträchtigung ergreifen. Gleichzeitig wird RSB entsprechende organisatorische Vorsorgemaßnahmen ergreifen, insbesondere die Anpassung des Sicherheitskonzeptes, um zukünftig entsprechende Beeinträchtigungen bestmöglich zu versuchen zu verhindern.
§ 18 Routerwahlrecht
18.1. Der Gesetzgeber hat mit dem „Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten“ den Anbietern von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit das sogenannte Routerwahlrecht durch den Verbraucher auferlegt. RSB setzt diese Regelungen wie folgt um:
18.2. Die grundlegenden Konfigurationseinstellungen, Parameter und Schnittstellenbeschreibungen der Netzschnittstellen veröffentlicht RSB in dem Dokument „Schnittstellen des öffentlichen Telekommunikationsnetzes der RSB“. Dieses erhalten Sie auf Anfrage per Mail bei unserem Support: support@rs-breitband.de.
18.3. Etwaige notwendige kundenspezifische zusätzliche Zugangsdaten erhält der Kunde der schriftlich mit Vertragsbestätigung übersandt. Nicht für alle Produkte der RSB sind kundenspezifische Zugangsdaten notwendig.
18.4. Der Kunde muss sich bei Verwendung eines kundeneigenen Endgerätes bewusst sein, dass in diesem Anwendungsfall RSB:
- keinen Support, Konfigurationsunterstützung oder sonstige Dienstleistungen im Zusammenhang mit Erst- und ggf. Folgekonfigurationen des Endgerätes leisten kann;
- keine Garantie für die Gesamtleistung des vertraglich vereinbarten Produktes (z.B. hinsichtlich Durchsatzes/Übertragungsgeschwindigkeit, Funktionen/Features) geben kann, sofern/soweit das Endgerät an dieser Leistung maßgeblich beteiligt ist;
- -keinen Support für Störungen am Endgerät oder an Leistungen in unmittelbaren Zusammenhang mit der korrekten Funktion des Endgerätes geben kann;
- -dem Kunden keinen kommerziellen Vorteil gegenüber der Mitlieferung eines RSB-Kundenequipment (CPE) gewährt.
18.5. In der Regel sehen die Produkte der RSB den Komfort der Beistellung eines geprüften, kompatiblen und von RSB provisionierten und verwalteten CPEs/Routers vor. Durch Verwendung eigener Router ist der Kunde selbst für die Kompatibilität, Konformität und Netzintegrität alleinig verantwortlich.
18.6. Bei Störungen der Netzintegrität durch kundeneigene Router mit Rückwirkungen auf andere Kunden (z.B. Störung des Vectoringverfahrens durch nichtvectoring-kompatiblen Router) ist RSB berechtigt und verpflichtet Maßnahmen nach § 17 dieser AGB zu ergreifen.
§ 19 Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Zur Beilegung von Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis mit einem Verbraucher bzw. darüber, ob ein solches Vertragsverhältnis überhaupt besteht, sind wir zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet. Zuständig ist Bundesnetzagentur, Postfach 80 01, 53105 Bonn, Deutschland, www.bundenetzagentur.de. An einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Stelle werden wir teilnehmen.
§ 20 Sonstige Bedingungen
20.1. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch RSB auf einen Dritten übertragen.
20.2. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
20.3. Soweit eine Partei aus einem Vertragsbruch keine Rechte gegenüber der anderen geltend macht, liegt hierin kein Verzicht auf die Rechte für künftige Fälle.
20.4. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages gelten nur dann, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
20.5. Alle Erklärungen von RSB können auf elektronischem Weg an den Kunden gerichtet werden. Dies gilt auch für Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses. Alle Erklärungen des Kunden können ebenfalls in elektronischer Form an RSB gerichtet werden. Soweit das Gesetz allerdings andere Form vorschreibt, gilt die gesetzliche Form.
20.6. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahekommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.
20.7. Die vertraglichen Beziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Soweit der Kunde Unternehmer ist, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis unser Firmensitz. RSB ist aber auch berechtigt, den Kunden an seinem Wohn- oder Geschäftssitz zu verklagen.
§ 21 Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende(n) Sprache(n): Deutsch. Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB in Textform zu. Den Vertragstext können Sie in unserem Kunden-Login einsehen.
§ 22 Widerrufsrecht für Verbraucher
Sofern der Kunde Verbraucher ist, kann er Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen oder unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln wie Internet, E-Mail, aber auch Telefax oder Briefpost geschlossen wurden, nach Maßgabe der nachfolgenden Widerrufsbelehrung widerrufen.
§ 23 Widerrufsbelehrung
23.1Widerrufsrecht
Sie haben das Recht binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (RS Breitband GmbH, Wilhelmshöhe 12, 53797 Lohmar, Tel. 02206 946 900, Fax 02206 946 9010, E-Mail-Adresse: support@rs-breitband.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. Brief, Fax, E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unter https://rs-breitband.de/wp-content/uploads/2021/04/Muster_Widerrufsformular.pdf verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
23.2 Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wenn Sie Waren im Zusammenhang mit dem Vertrag erhalten haben, haben Sie die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Hardware. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweisen der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Stand: 13.05.2022